Bezuschussung durch Kassen

Ein Kostenzuschuss oder eine Kostenübernahme der Ernährungsberatung ist bei ernährungsbedingten Erkrankungen nach § 43 SGB V mit einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung (Rezept) möglich.

Präventive Ernährungsprogramme wie Gruppenkurse werden von der AOK-Plus finanziert und von vielen Kassen bis zu 80% bezuschusst.
 
Empfehlung zu einer Ernährungsberatung/Ernährungstherapie… und dann ???

Jeder behandelnde Arzt kann seinem Patienten eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (siehe Formulare) zu einer Ernährungs-beratung/Ernährungstherapie ausstellen. Es handelt sich dabei um eine budgetneutrale Verordnung. Als Dokument könnte auch ein Rezeptformular oder ein Attest verwendet werden.
Der Patient geht zu einer qualifizierten Fachkraft (Diätassistentin, Ernährungsberaterin/DGE).
Diese erstellt ihm einen Kostenvoranschlag.
Der Patient reicht beide Unterlagen bei der Krankenkasse vor Behandlungsbeginn ein.
Die schriftliche Genehmigung der Krankenkasse enthält den genauen Zuzahlungsbetrag.
Die Behandlung kann beginnen.
Privatversicherte Patienten fragen bei Ihrer Krankenkasse, ob Ernährungsberatung zu der vereinbarten Versicherungsleistung gehört.
Unabhängig der Beteiligung der Krankenkassen erfolgt eine Rechnungsstellung immer direkt an den Patienten.
 

Kostenübersicht  Formulare zum Download
             
Einzelberatung           pdfErnährungsprotokoll
45 - 60 min   68 €   je weitere 15 min 17 €   pdfAntrag auf Kostenzuschuss für ernährungstherapeutische Beratung
0 - 45 min   55 €       pdfVerordnung für eine Ernährungsberatung nach § 43 SGB V
bis zu 30 min   35 €       pdfAbtretungserklärung
bis zu 25 min   25 €        
             
Gruppenberatung            
5 mal 120 min   150 €